Tätigkeitsfelder > Beratung
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB, sieht im Teil A, den allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, ausdrücklich vor,
dass die Mitwirkung des Sachverständigen zweckmäßig ist, um
- die Vergabe, insbesondere die Verdingungsunterlagen, vorzubereiten oder
- die geforderten Preise einschließlich der Vergütung für Stundenlohnarbeiten (Stundenlohnzuschläge, Verrechnungssätze) zu beurteilen oder
- die vertragsgemäße Leistung zu begutachten
Zur Beratungsdienstleistung gehört auch die
Risiko- und Schwachstellenanalyse.
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Dirk Rutenhofer . Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger . Büro Dortmund . Propsteihof 1 . 44137 Dortmund . Fon und Fax 0231 - 46 87 03
Hauptstadtbüro . Körtestraße 3 . 10967 Berlin . Fon 030 - 698 165 83 . Fax 030 - 698 165 73 .
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